Öffnungszeiten
| Ohne Termin | NUR mit Termin | |
|---|---|---|
| Montag | 7:00 – 9:00 | 9:00 – 18:00 |
| Dienstag Heute | 7:00 – 9:00 | 9:00 – 18:00 |
| Mittwoch | 7:00 – 9:00 | 9:00 – 11:00 |
| Donnerstag | 7:00 – 9:00 | 9:00 – 18:00 |
| Freitag | 7:00 – 9:00 | 9:00 – 14:00 |
Für spezielle Untersuchungen wie Ultraschall, Operationsvorbereitungen, EKG, Gesundheits- oder Jugenduntersuchungen vereinbaren Sie bitte einen Termin. Morgens zwischen 7 und 9 Uhr erfolgt die Behandlung in der Reihenfolge des Eintreffens. Für die Zeit nach 9 Uhr und für die Nachmittagssprechstunde vergeben wir Termine – bitte machen Sie davon Gebrauch, um Wartezeiten zu vermeiden. Terminpatient:innen werden bevorzugt; falls es einmal dennoch länger dauert, bitten wir um Ihr Verständnis.
Blutentnahmen
Blutentnahmen werden täglich zwischen 7.00 und 9.00 Uhr durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Handelt es sich nicht um eine regelmäßig notwendige Kontrolle, so ist zuvor eine ärztliche Konsultation erforderlich.
Hausbesuche
Selbstverständlich führen wir Hausbesuche durch, wenn die Schwere der Erkrankung dies erforderlich macht. Melden Sie den Hausbesuch bitte rechtzeitig bis 9 Uhr morgens an, damit wir ihn in unsere Besuchsroute einplanen können. Nennen Sie dabei Namen und Anschrift sowie Art und Dauer der Beschwerden. Wir führen die Hausbesuche im Anschluss an unsere Frühsprechstunde etwa zwischen 9 und 13 Uhr in der Reihenfolge der Dringlichkeit durch; ein genauer Zeitpunkt lässt sich daher nicht festlegen. In echten Notfällen kommen wir selbstverständlich auch sofort. Bitte prüfen Sie, ob das Aufsuchen der Praxis – wo bessere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen – nicht zweckmäßiger ist.
Rezepte & Überweisungen
Wiederholungsrezepte und Überweisungen bei Dauerbehandlungen können Sie telefonisch oder online vorbestellen und so ohne längere Wartezeit abholen. Rezepte werden überwiegend als E-Rezept hochgeladen und stehen am nächsten Werktag ab ca. 14 Uhr zur Verfügung. Überweisungen oder Verordnungen in Papierform können ebenfalls am nächsten Werktag ab ca. 14 Uhr abgeholt werden (sofern die Praxis geöffnet ist).
Krankenversichertenkarte
Bitte legen Sie uns zu Beginn jedes neuen Quartals (1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10.) vor der ersten Behandlung Ihre gültige Krankenversichertenkarte vor. Nur dann dürfen wir Sie behandeln und Kassenrezepte ausstellen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur nach vorheriger ärztlicher Untersuchung ab dem Tag der Untersuchung ausgestellt werden. Kommen Sie deshalb im Krankheitsfall bitte rechtzeitig in die Praxis oder bitten Sie – wenn nötig – um einen Hausbesuch.