- Abholung am folgenden Werktag ab 14 Uhr möglich.
- Beim 1. Kontakt zur Praxis im Quartal ist ein persönliches Erscheinen mit der gültiger Versichertenkarte zwingend notwendig.
- Bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung kann auch eine beauftragte Person (mit Versichertenkarte) das Rezept abholen.
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