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  • Abholung am folgenden Werktag ab 14 Uhr möglich.
  • Beim 1. Kontakt zur Praxis im Quartal ist ein persönliches Erscheinen mit gültiger Versichertenkarte zwingend notwendig.
  • Bei Teilnahme an der HZV kann auch eine beauftragte Person (mit Versichertenkarte) das Rezept abholen.

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